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Grundstückgewinnsteuer-Rechner Schweiz

Indikative Berechnung der kantonalen GGSt für alle 26 Schweizer Kantone — inklusive Haltedauer-Rabatt und Spekulationszuschlag.

Grundstückgewinnsteuer-Rechner

Indikative Berechnung für alle 26 Kantone — Anlagekosten, Haltedauer, wertvermehrende Investitionen.

Monistisches System. Max. Reduktion 50 % nach 20+ Jahren. Spekulationszuschlag bis 50 % bei <2 J Haltedauer.

CHF
CHF

Ursprünglicher Kaufpreis inkl. Notar-, Grundbuch- und Handänderungssteuer.

CHF

Z.B. Anbau, Umbau, Wintergarten, Aufstockung. Nicht: werterhaltende Reparaturen.

CHF

Maklerprovision (~3 %), Inserate, Bewertungen, Notarkosten.

10 Jahre
010203040 J

Steuerbarer Gewinn

CHF 775'000

Basis-SteuerCHF 306'400
Haltedauer-Rabatt (15.00 %)− CHF 45'960

Geschätzte Steuer

CHF 260'440

Effektiver Satz: 33.61 % auf den Gewinn

Netto-Erlös nach Steuer

CHF 2'164'560

Hinweis: Diese Berechnung ist indikativ und basiert auf vereinfachten kantonalen Tarifen (Stand 2025/2026). Reale Berechnungen berücksichtigen u.a. Inflations-Anpassung der Anlagekosten, Sonderfälle bei Erbgang/Schenkung, Aufschub durch Ersatzbeschaffung sowie Gemeindezuschläge. Für verbindliche Werte kontaktieren Sie das kantonale Steueramt oder einen Treuhänder.

Häufige Fragen zur Grundstückgewinnsteuer

Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?+

Die GGSt wird von der verkaufenden Partei (juristisch: dem Veräusserer) bezahlt. Die Steuer fällt nur an, wenn ein steuerbarer Gewinn erzielt wird (Verkaufspreis > Anlagekosten + wertvermehrende Investitionen).

Wie wird der steuerbare Gewinn berechnet?+

Steuerbarer Gewinn = Verkaufserlös − Anlagekosten (Kaufpreis + Erwerbsnebenkosten) − wertvermehrende Investitionen − Verkaufskosten (Maklerprovision, Notar, Inserate).

Reduziert eine lange Besitzdauer die Steuer?+

Ja, alle Kantone gewähren Haltedauer-Rabatte. Im Kanton Zürich z.B. 3 % pro Jahr ab dem 5. Jahr, max. 50 %. Im Kanton Genf sinkt der Steuersatz von 50 % auf 0 % nach 25 Jahren.

Was ist der Spekulationszuschlag?+

Bei kurzer Haltedauer (typischerweise <2-5 Jahren) erheben Kantone einen Zuschlag von 25-60 %. Beispiel ZH: bis 50 % Zuschlag wenn <2 Jahre Haltedauer.

Sind wertvermehrende Investitionen abziehbar?+

Ja — Anbau, Umbau, Aufstockung, Wintergarten, Solaranlage. Nicht abziehbar sind werterhaltende Reparaturen wie Anstrich, Gartenpflege oder Boilerwechsel.

Kann ich die GGSt aufschieben?+

Ja, bei Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten Liegenschaft (innert 4 Jahren) kann die Steuer aufgeschoben werden. Auch bei Erbgang/Schenkung erfolgt typischerweise ein Aufschub.

Welche Kantone haben die niedrigste GGSt?+

Bei langer Haltedauer (>20 Jahre) sind GE, OW, NW und ZG eher günstig. Kurzfristig spekulative Verkäufe sind in BS, ZH und GE besonders teuer (Zuschläge bis 60 %).

Ist diese Berechnung verbindlich?+

Nein, dies ist eine indikative Berechnung. Reale GGSt berücksichtigt u.a. Inflations-Anpassung der Anlagekosten, Sonderfälle (Erbgang, Tausch) und Gemeindezuschläge. Für Verbindlichkeit wenden Sie sich an das kantonale Steueramt oder einen Treuhänder.

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